Die beste LoL-Versicherung
für Fluglotsen

Hier wollen wir die Unterschiede zwischen unserer neuen Loss-of-License Versicherung für Fluglotsen und den üblicherweise angebotenen LoL-Versicherungen für Fluglotsen beleuchten.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten für Fluglotsen die Arbeitskraft abzusichern.
Hier betrachten wir die Loss-of-Licence Versicherung als Summenversicherung, die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ohne LoL-Klausel, sowie eine oft angebotene LoL-Versicherung mit LoL-Klausel für Fluglotsen und unsere neue Loss-of-License Versicherung mit den wohl besten Versicherungsbedingungen, die momentan am Markt zu finden sind.

Fluglotse LoL-Versicherung

Loss of License Versicherung für Fluglotsen (LoL-Versicherung)

Betrachtung der unterschiedlichen am Markt angebotenen LoL-Versicherungen für Fluglotsen

Bei den unterschiedlichen Formen der für Fluglotsen angebotenen Lizenzverlustversicherungen unterscheidet man zunächst nach der Art der Absicherung.

Es wird unterschieden zwischen der Loss-of-Licence als Summenversicherung und der LoL-Versicherung, bei der die Zahlung einer monatlichen Rente bei Lizenzverlust vereinbart ist.
Bei der Loss-of-License Versicherung für Fluglotsen als Summenversicherung wird bei einer Untauglichkeit eine einmalige Summe gezahlt, bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung mit oder ohne Loss-of-Licence Zusatzvereinbarung wird eine vereinbarte monatliche Rente gezahlt.

Vergleich Summen­ver­sicherung Variante 1 Variante 2 Bemerkung
Was versichert ist einmalige Summe mtl. Rente mtl. Rente
Voraus­setzung für Leistung dauernde Berufs­unfähigkeit Untaug­lichkeit länger als 9 Monate Untaug­lichkeit länger als 6 Monate Bei Summen­versicherung ist dauernd nicht aus­reichend definiert und lässt Spielraum für Interpre­tationen zu, unseres Erachtens ein K.-O.-Kriterium.
9 bzw. 6 Monate sind klar definierte Zeiträume.
Verweisung nein, da Einmal­zahlung Verzicht auf abstrakte Ver­weisung Verzicht auf abstrakte und konkrete Ver­weisung
Beitrags­erhöhung aufgrund steigendem Alter ja nein nein Bei Summen­versicherung wird der Beitrag mit zunehmendem Alter extrem teuer!
Weiterbe­schäftigungs­klausel nein ja nein Bei einer Weiterbe­schäftigungs­klausel kann der Versicherer die Leistung unter bestimmten Voraus­setzungen verweigern.
Psyche mitversichert nein nein ja Die Mitver­sicherung psychischer Er­kran­kungen ist ein äußerst wichtiger Punkt, da psychische Er­kran­kungen die häufigste Ursache für Berufs­unfähig­keiten darstellen.
Kündigung durch Versicherer möglich ja nein nein Die Möglich­keit des Versicherers den Vertrag zu kündigen, ist in unseren Augen ein absolutes K.-O.-Kriterium.
Anzeigepflicht während der Laufzeit ja nein nein Summen­versicherung: berufliche oder sportliche Risiko­änderungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach deren Kenntnis­nahme gemeldet werden.
Wird dies versäumt, kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
Dies stellt ein weiteres K.O.-Kriterium für die Summen­versicheurng dar.
höchste Ver­sicherungs­summe 5-faches Jahres­gehalt 2500,- € Rente mtl. 2000,- € Rente mtl. Die höchst­mögliche versicherte Rente bei Variante 1 und Variante 2 ist die anfäng­liche Rente.
Sie kann durch Ver­ein­barung einer Dynamik jährlich erhöht werden.

Zusammenfassung:

Die wohl beste LoL-Versicherung für Fluglotsen ist die der Variante 2.
Leider werden hier nur 2000,-- Euro anfängliche Berufsunfähig­keitsrente versichert.
Die versicherte Rente kann durch die Vereinbarung einer Dynamik jedoch jährlich erhöht werden.
Zu wünschen wäre eine Möglichkeit die anfänglich versicherbare Höhe der LoL-Rente höher abzusichern.

Dennoch ist diese Variante für Fluglotsen zu empfehlen.
Die wichtigsten Punkte hierbei sind, dass auf eine Verweisung auf einen anderen Beruf komplett verzichtet wird und dass es keine Weiterbeschäftigungsklausel gibt.
Sehr positiv ist ebenfalls herauszustellen, dass psychische Erkrankungen vollumfänglich mitversichert sind.
Weiterhin ist bei der Loss-of-Licence Versicherung für Fluglotsen der Variante 2 der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt, was ebenfalls ein großer Vorteil ist.

Die Variante 1 ist als LoL-Versicherung für Fluglotsen ebenfalls noch empfehlenswert.
Insobesondere die höhere anfänglich versicherbare BU-Rente ist hier als Vorteil zu werten.
Als Nachteile hierbei sind die Weiterbe­schäftigungs­klausel, der Ausschluss psychischer Erkrankungen und der verlängerte Prognosezeitraum von neun Monaten zu sehen.

Die Summenversicherung ist unseres Erchtens die schlechteste Wahl, die ein Fluglotse zur Absicherung seiner Arbeitkraft wählen kann.
Hierbei sprechen zu viele Argumente gegen die Wahl dieser LoL-Versicherung für Fluglotsen.
Ein nicht klar definierter Prognosezeit­raum, der eine "dauernde" Berufsunfähigkeit voraussetzt, ist das erste Argument das gegen diese Art der Absicherung spricht.
Was ist eine "dauernde" Berufsunfähigkeit?
Nach der deutschen Rechtsprechung ist hierbei von mindestens drei Jahren auszugehen. Und was passiert, wenn der Versicherer hierzu eine andere Auffassung hat?
Beiträge, die mit steigendem Alter extrem teuer werden, sprechen ebenfalls gegen diese Form der Loss-of-License Versicherung, auch wenn der Beitrag anfänglich in jungen Jahren günstig erscheint.
Der Versicherer kann die LoL-Versicherung kündigen. Dies ist für uns ein absolutes No-Go und stellt einen weiteren Punkt dar, der diese Loss-of-Licence Versicherung für Fluglotsen aufs Abstellgleis rangiert.
Zum Schluss kommt bei der LoL-Summenversicherung noch hinzu, dass berufliche oder sportliche Risikoänderungen innerhalb von 14 Tagen dem Versicherer gemeldet werden müssen.
Geschieht dies nicht, kann der Versicherer den Vertrag ebenfalls kündigen.
Aber wer denkt schon daran, dass hier eine Meldepflicht besteht, wenn er ein neues risikorelavantes Hobby beginnt und der Vertrag vielleicht schon ein paar Jahre läuft?
Fazit zur Summenversicherung:
Besser eine schlechte Versicherung, als gar keine Versicherung, aber es gibt wesentlich bessere Varianten als die Summenversicherung.

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Verbindet man die LoL-Versicherung mit einer Rüruprente, können die Beiträge hierfür im Jahr 2022 zu 94% und ab 2025 zu 100% steuerlich abgesetzt werden.

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