
Keine Gewerkschaftsmitgliedschaft nötig
Zum Abschluss Ihrer Lizenzverlustversicherung als Fluglotse, Vorfeldlotse, Flugdatenbearbeiter oder Flugberater wird keine Gewerkschaftsmitgliedschaft benötigt.
Was versteht man unter einer Loss of Licence Versicherung für Fluglotsen?
Grundsätzlich ist eine Loss of License Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Sonderklausel. Man bezeichnet sie auch als Lizenzverlustversicherung für Fluglotsen.
Dass die BU-Versicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört, dürfte inzwischen hinreichend bekannt sein.
Eine BU-Versicherung zahlt die versicherte Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mehr als 50% nicht mehr ausgeübt werden kann.
Diesen Nachweis zu erbringen ist oftmals schwierig und zeitaufwändig.
Fluglotsen haben hier noch ein zusätzliches Risiko.
Sie müssen in regelmäßigen Abständen durch eine Untersuchung nachweisen, dass sie für den Beruf Fluglotse noch tauglich sind.
Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass der Fluglotse nicht mehr die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs erfüllt, wird die Lizenz nicht mehr neu erteilt.
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Loss of Licence Klausel würde nun prüfen, ob der Beruf noch zu mehr als 50% theoretisch ausgeübt werden könnte.
Je nachdem aus welchen Gründen die Lizenz nicht mehr neu erteilt wurde, käme die BU-Versicherung zu dem Schluss, dass der Beruf theoretisch noch zu mehr als 50% ausgeübt werden könnte und würde die Leistung verweigern.
Hier kommt die Loss of License Klausel für Fluglotsen zum Einsatz.
Die Loss of License Klausel ist eine zusätzliche Vereinbarung in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hierin wird vereinbart, dass der Versicherer bereits dann leistet, wenn der versicherte Fluglotse ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen untauglich ist, seine Tätigkeit als Fluglotse auszuüben.
Eine Prüfung, ob der Fluglotse nach den "normalen" BU-Versicherungsbedingungen berufsunfähig ist, findet in diesem Fall nicht statt.
Unter Verweisung versteht man, dass der Versicherer den Fluglotsen auf einen anderen Beruf verweisen kann, den er theoretisch aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte oder tatsächlich ausübt. In diesem Fall würde dann keine Leistung aus der Versicherung fällig.
Damit der Versicherer den versicherten Fluglotsen nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen kann, ist ein Verzicht auf die Verweisung ein ganz wesentlicher Bestandteil der Loss of Licence Versicherung (Lizenzverlustversicherung).
Selbstverständlich wird bei unseren Angeboten auf die Verweisung verzichtet.
Fordern Sie hier Ihr individuelles Angebot für eine Loss of License Versicherung als Fluglotse, Apronlotse (Vorfeldlotse), Flugdatenbearbeiter oder Flugberater an.
Zum Abschluss Ihrer Lizenzverlustversicherung als Fluglotse, Vorfeldlotse, Flugdatenbearbeiter oder Flugberater wird keine Gewerkschaftsmitgliedschaft benötigt.
Bereits als Auszubildende zum Fluglotsen, Vorfeldlotsen und im On the Job Training (OJT) kann die LoL-Versicherung abgeschlossen werden.
Verbindet man die LoL-Versicherung mit einer Rüruprente, können die Beiträge hierfür im Jahr 2022 zu 94% und ab 2025 zu 100% steuerlich abgesetzt werden.