LoL-Versicherung
für Flugdaten­bearbeiter

Flugdatenbearbeiter benötigen eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung, die Lizenzverlustversicherung oder Loss-of-License-Versicherung.
Dies ist eine BU-Versicherung mit einer speziellen Klausel, die den Lizenzverlust aus gesundheitlichen Gründen abdeckt.
Flugdatenbearbeiter müssen sich in regelmäßigen Abständen auf ihre körperliche Tauglichkeit untersuchen lassen.
Bestehen sie diese Untersuchung nicht und stellt der Arzt fest, dass die Tauglichkeit für den Beruf nicht mehr gegeben ist, ist die Konsequenz, dass die Lizenz zur Berufsausübung entzogen wird.
Hierdurch entstehen dem Flugdatenbearbeiter erhebliche Einbußen des Einkommens.
Eine Loss-of-License-Versicherung (Lizenzverlustversicherung) mindert diese Einkommensverluste, da sie bei Verlust der Lizenz die vereinbarte Rente zahlt.
Aus diesen Gründen benötigt der Flugdatenbearbeiter eine Lizenzverlustversicherung. Eine normale BU-Versicherung ist für diesen Beruf ungeeignet.

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Loss-of-License-Versicherung für Flugdatenbearbeiter (LoL-Versicherung)

Was ist die Lizenzverlustversicherung für Flugdatenbearbeiter?

Die Lizenzverlustversicherung ist eine Sonderform der BU-Versicherung.
Hierbei wird über eine spezielle Klausel das Risiko des Lizenzverlusts explizit abgesichert.

Im Gegensatz zur normalen Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der geprüft wird, ob der Beruf noch zu mehr als 50% ausgeübt werden kann, leistet die Loss-of-License Versicherung bereits dann, wenn die Lizenz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erteilt wird.
Die Prüfung, ob der Beruf noch zu mehr als 50% ausgeübt werden könnte, entfällt.

Ein Flugdatenbearbeiter könnte seinen Beruf zumindest theoretisch auch noch zu mehr als 50% ausüben, wenn er zum Beispiel wegen eines Nachlassens der Sehkraft die Lizenz zur Berufsausübung verliert.

Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung könnte dann die Zahlung der versicherten Rente verweigern.
Ist jedoch eine LoL-Klausel in der Versicherung vereinbart, leistet die BU-Versicherung in diesem Fall trotzdem, da der Verlust der Lizenz versichert ist.

Flugdatenbearbeiter haben ein höheres Risiko

Weil Flugdatenbearbeiter sich regelmäßig auf die körperliche Tauglichkeit für den Beruf untersuchen lassen müssen, ist das Risiko, diese Untersuchung einmal nicht zu bestehen, höher als bei anderen Berufen, bei denen eine solche regelmäßige Untersuchung nicht vorgeschrieben ist.

Besteht der Flugdatenbearbeiter die Tauglichkeitsuntersuchung nicht, wird die Lizenz entzogen.
Durch den Lizenzverlust darf er seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Tritt dieser Fall ein, erleidet der betroffene Flugdatenbearbeiter meist hohe finanzielle Einbußen.

Mit einer Lizenzverlustversicherung (LoL-Versicherung) kann sich ein Flugdatenbearbeiter vor diesen Folgen des Lizenzverlusts schützen..

Die richtige Versicherung für Flugdatenbearbeiter

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Lizenzverlustklausel für Flugdatenbearbeiter stellt die richtige Absicherung für Flugdatenbearbeiter dar.

Mit der Lizenzverlustversicherung ist der Verlust der Lizenz abgesichert. Die Versicherung zahlt dem versicherten Flugdatenbearbeiter bereits dann die vereinbarte Rente, wenn die Lizenz aus gesundheitlichen Gründen entzogen wird.

Eine Prüfung, ob eine Berufsausübung zu mehr als 50% noch möglich wäre, entfällt und die versicherte Rente wird gezahlt.
Die normale BU-Versicherung ist für Flugdatenbearbeiter nicht die richtige Absicherung und für diesen Beruf ungeeignet.

Wichtig: Verzicht auf die Verweisung!

Die BU-Versicherung sieht in den Statdardbedingungen eine Verweisung vor.
Hierunter versteht man die Möglichkeit des Versicherers den Versicherten auf eine Tätigkeit zu verweisen, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte.
Findet der Versicherer einen solchen Verweisungsberuf, kann er den Versicherten in der BU-Versicherung auf diesen verweisen und muss keine Leistung erbringen.

Es gibt zwei Arten der Verweisung:

Die abstrakte Verweisung:
Unter abstrakter Verweisung versteht man, dass der Versicherer der BU-Versicherung den Versicherten auf eine Täzigkeit verweisen kann, die dieser aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung theoritisch ausüben könnte. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird oder ob diese am Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Bei einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung wird immer auf die abstrakte Verweisung verzichtet!

Die konkrete Verweisung:
Konkrete Verweisung bedeutet, dass die BU-Versicherung die Leistung einstellt, wenn der Versicherte tatsächlich, also konkret, einen anderen Beruf ausübt, der seiner vorherigen Lebenstellung entspricht und das gleiche Ansehen wie der vorherige Beruf hat.
VTreffen diese Kriterien zu, stellt die BU-Versicherung die Leistung ein.

Selbstverständlich wird bei unseren Angeboten für Flugdatenbearbeiter auf die Verweisung verzichtet.

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kostenlos und unverbindlich informieren

Wir informieren Sie als Fluglotse, Apronlotse, Flugberater oder Flugdatenbearbeiter kostenlos und unverbindlich über die Lizenzverlustversicherung.
Wir informieren Sie online und telefonisch.

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Loss of Licence mit Cashback

Neben der reinen LoL-Versicherung als Risikoversicherung besteht für Fluglotsen, Vorfeldlotsen, Flugberater und Flugdatenbearbeiter auch die Möglichkeit die LoL-Versicherung mit einer Altersvorsorge zu kombinieren.

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Berufsunfähigkeits­versicherung Check

Sollten Sie bereits eine BU-Versicherung besitzen, checken wir für Sie, ebenfalls kostenlos und unverbindlich, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als Fluglotse, Vorfeldlotse, Flugdatenbearbeiter oder Flugberater.

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Keine Gewerkschafts­mitgliedschaft nötig

Zum Abschluss Ihrer Lizenzverlustversicherung als Fluglotse, Vorfeldlotse, Flugdatenbearbeiter oder Flugberater wird keine Gewerkschaftsmitgliedschaft benötigt.

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Azubis Fluglotsen und Vorfeldlotsen und OJT als Flugdatenbearbeiter

Bereits als Auszubildende zum Fluglotsen, Vorfeldlotsen und im On the Job Training (OJT) kann die LoL-Versicherung abgeschlossen werden.

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Verbindet man die LoL-Versicherung mit einer Rüruprente, können die Beiträge hierfür im Jahr 2022 zu 94% und ab 2023 zu 100% steuerlich abgesetzt werden.

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