Keine Gewerkschaftsmitgliedschaft nötig
Zum Abschluss Ihrer Lizenzverlustversicherung als Fluglotse, Vorfeldlotse, Flugdatenbearbeiter oder Flugberater wird keine Gewerkschaftsmitgliedschaft benötigt.
Als Fluglotse ist es wichtig, dass man sich umfassend über seine beruflichen Risiken informiert.
Eine BU-Versicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung) kann hier einen wertvollen Schutz bieten.
Doch nicht jede BU-Versicherung ist gleich gut.
Eine wichtige Klausel, die bei der Wahl einer BU-Versicherung für Fluglotsen berücksichtigt werden sollte, ist die Loss of License Klausel.
Die Loss of License Klausel bezieht sich auf den Verlust der beruflichen Zulassung.
Wenn ein Fluglotse seine Zulassung verliert, bedeutet das in der Regel, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Die Loss of License Klausel regelt, unter welchen Umständen ein Fluglotse Leistungen aus seiner BU-Versicherung erhält, wenn er seine Zulassung verliert.
Die Loss of License Klausel greift dann, wenn ein Fluglotse seine Zulassung verliert, weil er gesundheitliche Probleme hat, die seine Fähigkeit beeinträchtigen, seinen Beruf auszuüben.
Hierbei kann es sich um Augenprobleme, Hörprobleme oder körperliche Beeinträchtigungen handeln. Auch ein Unfall kann zum Verlust der Lizenz führen.
Die Loss of License Klausel ist für Fluglotsen besonders wichtig, da ihr Beruf von einer staatlichen Zulassung abhängt.
Ohne diese Zulassung kann ein Fluglotse seinen Beruf nicht ausüben.
Daher ist es wichtig, dass die BU-Versicherung eine Loss of License Klausel enthält, die eine ausreichende Absicherung garantiert.
Nicht alle BU-Versicherungen haben eine Loss of License Klausel. Es ist daher wichtig, dass Fluglotsen sich genau über die Bedingungen ihrer BU-Versicherung informieren und gegebenenfalls eine BU-Versicherung wählen, die eine Loss of License Klausel enthält.
Eine gute Loss of License Klausel sollte folgende Bedingungen enthalten:
Die Klausel sollte eine ausreichende Absicherung garantieren, damit Fluglotsen im Falle eines Verlusts ihrer Zulassung eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Loss of License Klausel ist eine wichtige Klausel in einer BU-Versicherung für Fluglotsen. Da Fluglotsen ihren Beruf aufgrund einer staatlichen Zulassung ausüben, ist es besonders wichtig, dass sie im Falle eines Verlusts ihrer Zulassung eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten. Fluglotsen sollten daher bei der Wahl einer BU-Versicherung darauf achten, dass diese eine ausreichende Loss of License Klausel enthält.
Ihr individuelles Angebot für eine Loss of License Versicherung als Fluglotse, Apronlotse (Vorfeldlotse), Flugdatenbearbeiter oder Flugberater jetzt anfordern.
Zum Abschluss Ihrer Lizenzverlustversicherung als Fluglotse, Vorfeldlotse, Flugdatenbearbeiter oder Flugberater wird keine Gewerkschaftsmitgliedschaft benötigt.
Bereits als Auszubildende zum Fluglotsen, Vorfeldlotsen und im On the Job Training (OJT) kann die LoL-Versicherung abgeschlossen werden.
Verbindet man die LoL-Versicherung mit einer Rüruprente, können die Beiträge hierfür im Jahr 2022 zu 94% und ab 2023 zu 100% steuerlich abgesetzt werden.